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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Businesskurse.com ist eine Marke der Experience! Sprachreisen GmbH. Die nachfolgenden Reisebedingungen sind Bestandteil eines zwischen Experience! Sprachreisen und dem Kunden geschlossenen Reisevertrages:

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Experience! Sprachreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Experience! Sprachreisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot von Experience! Sprachreisen vor, an das Experience! Sprachreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie Experience! Sprachreisen innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 260,- pro Reiseteilnehmer fällig, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird.
2.2 Die Restzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
2.3 Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgehändigt bzw. versandt, frühestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn.
2.4 Werden Anzahlungs- und/oder Restzahlungsbetrag nicht entsprechend der vereinbarten Fristen vom Kunden geleistet und erfolgt auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung, so ist Experience! Sprachreisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird Experience! Sprachreisen die gemäß Ziff. 6.3 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.
2.5 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

3. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Kunden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Experience! Sprachreisen in Verbindung zu setzen.

4. Preiserhöhung

Liegen zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate, ist Experience! Sprachreisen berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise nachträglich zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine solche Reisepreiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich die Reise durch den erhöhten Wechselkurs für Experience! Sprachreisen verteuert hat. Experience! Sprachreisen ist verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig. Bei einer nachträglichen Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Experience! Sprachreisen in der Lage ist, dem Kunden eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Experience! Sprachreisen über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird Schriftform empfohlen.

5. Leistungen

5.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt/Katalog und auf der Internetseite, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die im Prospekt/Katalog bzw. auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für Experience! Sprachreisen bindend, wenn sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. Experience! Sprachreisen behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluß eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
5.2 Die Leistungen von Experience! Sprachreisen umfassen grundsätzlich nur den Sprachunterricht sowie die Unterkunft und die Verpflegung während des Sprachschulaufenthaltes in der jeweils gebuchten Kategorie. Die von Experience! Sprachreisen angebotenen Sprachkurse beginnen, soweit nicht anders ausgeschrieben, immer an einem Montag und enden an einem Freitag. An den Wochenenden (Samstag u. Sonntag) und lokalen, gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt, es sei denn, Experience! Sprachreisen hat hierzu andere Angaben gemacht. In den Fällen, in denen der Montag ein Feiertag ist, beginnt der Unterricht im Regelfall am folgenden Dienstag.
5.3 Beförderungsleistungen, insbesondere Flugleistungen, sind in den Pauschalangeboten von Experience! Sprachreisen nicht enthalten und daher vom vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist Experience! Sprachreisen bereit, entsprechende Beförderungen zu vermitteln. Da Experience! Sprachreisen in diesen Fällen ausschließlich als Vermittlerin auftritt, übernimmt Experience! Sprachreisen über die Haftung eines Vermittlers hinaus keine weitere Haftung.
5.4 Leistungsträger (z. B. Sprachschulen) und Reisebüros sind von Experience! Sprachreisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Katalogen bzw. in Reiseausschreibungen oder die Buchungsbestätigung von Experience! Sprachreisen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.

6. Leistungsänderungen

6.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Experience! Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.3 Experience! Sprachreisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Experience! Sprachreisen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
6.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Experience! Sprachreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch Experience! Sprachreisen über die Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu machen.

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Experience! Sprachreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Experience! Sprachreisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von Experience! Sprachreisen berücksichtigt.
7.3 Experience! Sprachreisen hat diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalisiert:
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Experience! Sprachreisen nachzuweisen, dass Experience! Sprachreisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Experience! Sprachreisen geforderte Pauschale.
7.4 Erstattungen für gebuchte und vor Ort stornierte bzw. nicht in Anspruch genommene Ausflüge können nicht gewährt werden.
7.5 Umbuchung:
Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann Experience! Sprachreisen, bis zu dem unter 7.3. genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 35,- pro Reisenden und Änderungsvorgang erheben.
Umbuchungswünsche, die später erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 7.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung/-buchung durchgeführt werden.
7.6 Ersatzperson:
Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Experience! Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Experience! Sprachreisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.7 Im Falle eines Rücktritts kann Experience! Sprachreisen vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistung infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Experience! Sprachreisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Experience! Sprachreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
9.1 ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Experience! Sprachreisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Experience! Sprachreisen, so behält Experience! Sprachreisen den Anspruch auf den Reisepreis; Experience! Sprachreisen muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Experience! Sprachreisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Experience! Sprachreisen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9.2 bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördliche festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Experience! Sprachreisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Experience! Sprachreisen den Kunden davon unterrichten.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so können sowohl Experience! Sprachreisen als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
10.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Experience! Sprachreisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10.3 Weiterhin ist Experience! Sprachreisen verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Experience! Sprachreisen haftet als Reiseveranstalter für
11.2 Experience! Sprachreisen haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

12. Gewährleistung

12.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - der Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der Reisende verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Experience! Sprachreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Experience! Sprachreisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß Experience! Sprachreisen eine gleich - oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
12.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reispreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen.
12.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Experience! Sprachreisen innerhalb einer angemessenen First keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist. Der Reisende schuldet Experience! Sprachreisen dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen anfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren.
12.4 Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Experience! Sprachreisen nicht zu vertreten hat.

13. Beschränkung der Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von Experience! Sprachreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
13.2 Für alle gegen Experience! Sprachreisen gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
13.3 Experience! Sprachreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Bereich Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich und so eindeutig als solche gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Experience! Sprachreisen sind.
13.4 Experience! Sprachreisen haftet nicht für die Angaben in Prospekten Dritter (z.B. Schul-, Orts- oder Unterkunftsprospekte), die nicht von ihr herausgegeben wurden.
13.5 Ein Schadenersatzanspruch gegen Experience! Sprachreisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

14. Mitwirkungspflicht

14.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
14.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich bei Experience! Sprachreisen anzuzeigen (fernmündlich oder per E-Mail). Experience! Sprachreisen wird umgehend versuchen für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14.3 Die Mitarbeiter der Sprachschulen oder anderer Leistungsträger vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen Experience! Sprachreisen anzuerkennen.

15. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Experience! Sprachreisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Experience! Sprachreisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1 Experience! Sprachreisen steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa - und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
16.2 Experience! Sprachreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Experience! Sprachreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Experience! Sprachreisen die Verzögerung zu vertreten hat.
16.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Experience! Sprachreisen bedingt sind.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18. Gerichtsstand

Der Reisende kann Experience! Sprachreisen nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Experience! Sprachreisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Experience! Sprachreisen maßgebend.

19. Reiseversicherungen

Für die eigene Sicherheit des Reisenden empfiehlt Experience! Sprachreisen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bzw. eines Reiseversicherungs-Paketes bei der ELVIA.

Visa, Mastercard