Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Businesskurse.com ist eine Marke der Experience! Sprachreisen GmbH. Die nachfolgenden Reisebedingungen sind Bestandteil
eines zwischen Experience! Sprachreisen und dem Kunden geschlossenen Reisevertrages:
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Experience! Sprachreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch
für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Experience! Sprachreisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot von Experience!
Sprachreisen vor, an das Experience! Sprachreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie Experience! Sprachreisen innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
erklären.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne
des § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch EUR
260,- pro Reiseteilnehmer fällig, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird.
2.2 Die Restzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
2.3 Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgehändigt bzw. versandt, frühestens jedoch 14
Tage vor Reisebeginn.
2.4 Werden Anzahlungs- und/oder Restzahlungsbetrag nicht entsprechend der vereinbarten Fristen vom Kunden geleistet und
erfolgt auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung, so ist Experience! Sprachreisen berechtigt, den Vertrag
fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird Experience! Sprachreisen die gemäß Ziff. 6.3 zu
berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.
2.5 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Kunden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat
sich dieser unverzüglich mit Experience! Sprachreisen in Verbindung zu setzen.
4. Preiserhöhung
Liegen zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate, ist
Experience! Sprachreisen berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise nachträglich zu erhöhen,
wenn damit einer Erhöhung der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine solche Reisepreiserhöhung
ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich die Reise durch den erhöhten Wechselkurs für Experience! Sprachreisen verteuert
hat. Experience! Sprachreisen ist verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine
beabsichtigte Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.
Bei einer nachträglichen Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Experience! Sprachreisen in der Lage ist, dem Kunden eine
solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
durch Experience! Sprachreisen über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird Schriftform empfohlen.
5. Leistungen
5.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt/Katalog und auf
der Internetseite, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die im Prospekt/Katalog bzw. auf der
Internetseite enthaltenen Angaben sind für Experience! Sprachreisen bindend, wenn sie Grundlage des Reisevertrags geworden
sind. Experience! Sprachreisen behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluß eine Änderung der Angaben zu erklären, über
die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
5.2 Die Leistungen von Experience! Sprachreisen umfassen grundsätzlich nur den Sprachunterricht sowie die Unterkunft und
die Verpflegung während des Sprachschulaufenthaltes in der jeweils gebuchten Kategorie. Die von Experience! Sprachreisen
angebotenen Sprachkurse beginnen, soweit nicht anders ausgeschrieben, immer an einem Montag und enden an einem Freitag.
An den Wochenenden (Samstag u. Sonntag) und lokalen, gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt,
es sei denn, Experience! Sprachreisen hat hierzu andere Angaben gemacht. In den Fällen, in denen der Montag ein Feiertag
ist, beginnt der Unterricht im Regelfall am folgenden Dienstag.
5.3 Beförderungsleistungen, insbesondere Flugleistungen, sind in den Pauschalangeboten von Experience! Sprachreisen nicht
enthalten und daher vom vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist Experience! Sprachreisen bereit,
entsprechende Beförderungen zu vermitteln. Da Experience! Sprachreisen in diesen Fällen ausschließlich als Vermittlerin
auftritt, übernimmt Experience! Sprachreisen über die Haftung eines Vermittlers hinaus keine weitere Haftung.
5.4 Leistungsträger (z. B. Sprachschulen) und Reisebüros sind von Experience! Sprachreisen nicht bevollmächtigt,
Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Katalogen bzw. in Reiseausschreibungen oder
die Buchungsbestätigung von Experience! Sprachreisen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten
Inhalt des Reisevertrags abändern.
6. Leistungsänderungen
6.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von Experience! Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
6.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.3 Experience! Sprachreisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Experience! Sprachreisen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
6.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Experience!
Sprachreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch Experience! Sprachreisen über die Änderung der Reiseleistung
ihr gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Experience! Sprachreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Experience! Sprachreisen Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von Experience! Sprachreisen
berücksichtigt.
7.3 Experience! Sprachreisen hat diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalisiert:
- bis 31 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
- 30. - 16. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
- 15. - 5. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
- ab dem 4. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Experience! Sprachreisen nachzuweisen, dass Experience! Sprachreisen kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Experience! Sprachreisen geforderte Pauschale.
7.4 Erstattungen für gebuchte und vor Ort stornierte bzw. nicht in Anspruch genommene Ausflüge können nicht gewährt werden.
7.5 Umbuchung:
Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der
Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann Experience! Sprachreisen, bis zu dem unter 7.3. genannten Zeitpunkt
der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 35,- pro Reisenden und Änderungsvorgang erheben.
Umbuchungswünsche, die später erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 7.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung/-buchung durchgeführt werden.
7.6 Ersatzperson:
Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Experience! Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Experience! Sprachreisen gegenüber als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.7 Im Falle eines Rücktritts kann Experience! Sprachreisen vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistung infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so wird sich Experience! Sprachreisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Experience! Sprachreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
9.1 ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Experience! Sprachreisen nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
Experience! Sprachreisen, so behält Experience! Sprachreisen den Anspruch auf den Reisepreis; Experience! Sprachreisen muß
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Experience! Sprachreisen
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Experience!
Sprachreisen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9.2 bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördliche festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist
Experience! Sprachreisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Experience! Sprachreisen den Kunden davon unterrichten.
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt so können sowohl Experience! Sprachreisen als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor
Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch
besteht nicht.
10.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten
gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Experience! Sprachreisen für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10.3 Weiterhin ist Experience! Sprachreisen verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11. Haftung des Reiseveranstalters
11.1 Experience! Sprachreisen haftet als Reiseveranstalter für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern Experience!
Sprachreisen nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
11.2 Experience! Sprachreisen haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
12. Gewährleistung
12.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer
vorrangigen Leistungspflicht - der Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der Reisende verpflichtet alles ihm Zumutbare zu
tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Experience!
Sprachreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Experience! Sprachreisen
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß Experience! Sprachreisen eine gleich - oder höherwertige Ersatzleistung
erbringt.
12.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reispreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs
der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein,
soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen.
12.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Experience! Sprachreisen innerhalb einer
angemessenen First keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt,
wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist. Der Reisende schuldet
Experience! Sprachreisen dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen anfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren.
12.4 Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Experience! Sprachreisen nicht zu vertreten hat.
13. Beschränkung der Haftung
13.1 Die vertragliche Haftung von Experience! Sprachreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
13.2 Für alle gegen Experience! Sprachreisen gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
13.3 Experience! Sprachreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Bereich Fremdleistungen, die
lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich und so eindeutig als solche gekennzeichnet werden,
dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Experience! Sprachreisen sind.
13.4 Experience! Sprachreisen haftet nicht für die Angaben in Prospekten Dritter (z.B. Schul-, Orts- oder
Unterkunftsprospekte), die nicht von ihr herausgegeben wurden.
13.5 Ein Schadenersatzanspruch gegen Experience! Sprachreisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
14. Mitwirkungspflicht
14.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
14.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich bei Experience! Sprachreisen anzuzeigen
(fernmündlich oder per E-Mail). Experience! Sprachreisen wird umgehend versuchen für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14.3 Die Mitarbeiter der Sprachschulen oder anderer Leistungsträger vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche
gegen Experience! Sprachreisen anzuerkennen.
15. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Experience! Sprachreisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder
Experience! Sprachreisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Experience! Sprachreisen steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Paß-, Visa - und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
16.2 Experience! Sprachreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Experience! Sprachreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es
sei denn, dass Experience! Sprachreisen die Verzögerung zu vertreten hat.
16.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Experience!
Sprachreisen bedingt sind.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
18. Gerichtsstand
Der Reisende kann Experience! Sprachreisen nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Experience! Sprachreisen gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von
Experience! Sprachreisen maßgebend.
19. Reiseversicherungen
Für die eigene Sicherheit des Reisenden empfiehlt Experience! Sprachreisen den rechtzeitigen Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bzw. eines Reiseversicherungs-Paketes bei der ELVIA.